Verkauf / Bestellung Erbbaurecht in Günz

Zum Verkauf werden diverse Baugrundstücke in Günz angeboten. Sie liegen im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Altenpleen. In der Satzung sind Festlegungen zur Bebaubarkeit sowie notwendige Ausgleichsmaßahmen getroffen. Die Baugrundstücke sind derzeit Grün-/Unland und werden veräußert wie sie stehen und liegen. Zu beachten ist auf dem Flurstück 192/2 ein Bodendenkmal - siehe Satzung der Gemeinde.

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Grundstücksbeschreibung

Laut Satzung ist die Erschließung gesichert. Straßen einschließlich Beleuchtung sind saniert. Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung wird durch die REWA gewährleistet. Telekom und EDIS haben ebenfalls Leitungen im Bestand.

Günz ist ein Ortsteil der Gemeinde Altenpleen im Landkreis Vorpommern-Rügen. Der Ort liegt ca. 3 km nordwestlich von Altenpleen in landschaftlich schöner Lage. Im nahen Umkreis befinden sich die Hansestadt Stralsund, die Insel Hiddensee und die Halbinsel Fischland/Darß.

Höhepunkt dieser Gegend ist die im Frühjahr und Herbst stattfindende Rast tausender Kraniche. Bis zum Hafen Nisdorf - Bodden - sind es weniger als 3 km.

Planungsrechtlich sind die Grundstücke dem Innenbereich des § 34 BauGB zuzuordnen. 

Impressionen aus Günz

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Lage und Grundstücksdaten

Grundstücksgrößen

A192/2

1.601 m²

B 159/5, 230/2, 159/6
(zuzüglich von Geimeinde. 587 m²)

1.760 m², nach Zukauf 2347 m²

C 151/4

 

920 m²

D 65/2

3.527 m²

 

Anschrift

Straße des Friedens, 18445 Günz

Gemarkung, Flur, Flurstück       Günz, Flur 1, Fl. St. 65/2, 151/4, 192/2, 159/5, 159/6, 230/2 
Größe 3.527 m², 920 m², 1.601 m², 423 m², 1.089 m², 248 m²
Bebauung unbebaut
Erschließung ortsüblich erschlossen
Baurecht § 34 BauGB
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Konditionen

Kaufpreis  

Mindestgebot Flurstücke A - C mind. 75,- Euro/m²

Mindestgebot Flurstück D mind. 20,- Euro/m²

Erbbauzins

Mindestgebot Erbbauzins 5 % des Bodenrichtwertes (75,- Euro/m²) p. a.

Miete  
Pacht  

Vornutzung/

Lasten

ohne
Nebenkosten   
sonstige Informationen

 

Kanalanschlussbeitrag für Flurstück 192/2 ist einmalig zu leisten.

 

Die Grundstücke werden zum o. a. Kaufpreis / Erbbauzins angeboten und zum Höchstgebot veräußert. Die Hansestadt Stralsund ist nicht verpflichtet, mit dem Anbieter des höchsten Gebotes oder mit irgendeinem Anbieter einen Kaufvertrag / Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung der Grundstücke anfallenden Kosten trägt der Erwerber.

Vergabevorbehalt

Angebote können laufend eingereicht werden.

Ansprechpartner
Amt für Planung und Bau
Abt. Liegenschaften
SG Grundstücksverwaltung Stadt
Lena Franke
Telefon
03831 252 671
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Amt für Planung und Bau | Abteilung Liegenschaften
Badenstraße 17
18439 Stralsund
Telefon
03831 252 670
Telefax
03831 252 52 670
Postanschrift
Hansestadt Stralsund
Postfach 2145
18408 Stralsund

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